Feldhilfe:
   		  		    (2024)		  
			Verwandtschaftsverhältnis		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wählen Sie hier das Verwandtschaftsverhältnis zu der pflegebedürftigen Person aus.
Sind z. B. Pflege- und Betreuungsleistungen für den Großvater des Steuerpflichtigen entstanden, muss als Verwandtschaftsverhältnis "Großvater" ausgewählt werden.
Auch Personen, die nicht direkt verwandt sind, können den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht, z. B.:
- Lebensgefährten (nicht verheiratet)
- Enge Freunde
- Nachbarn