Wählen Sie hier das Verwandtschaftsverhältnis zu der pflegebedürftigen Person aus.
Sind z. B. Pflege- und Betreuungsleistungen für den Großvater des Steuerpflichtigen entstanden, muss als Verwandtschaftsverhältnis "Großvater" ausgewählt werden.
Auch Personen, die nicht direkt verwandt sind, können den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht, z. B.:
Lebensgefährten (nicht verheiratet)
Enge Freunde
Nachbarn
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