Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
			Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie die Höhe der geleisteten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung im EU- / EWR-Ausland an, die Sie im Jahr 2023 geleistet haben.
Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bestehende oder eine neu gegründete Stiftung handelt.
Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.