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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Name der politischen Partei

Geben Sie hier an, an welche Partei Sie Spenden oder Beiträge im Steuerjahr 2023 geleistet haben.

Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zu 50 % - maximal also 825 Euro (Zusammenveranlagung: 1.650 Euro) - direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist bis maximal 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig.

Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:

  • CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • DIE LINKE - Die Linke
  • GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
  • CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
  • AfD - Alternative für Deutschland
  • FDP - Freie Demokratische Partei
  • PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
  • FREIE WÄHLER - Freie Wähler
  • LKR - Liberal-Konservative Reformer
  • BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
  • SSW - Südschleswigscher Wählerverband
  • FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
  • BIW - Bürger in Wut
  • NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
  • Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative