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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Aufwendungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen

Geben Sie hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Dienstleiter, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden, z. B.

  • Reinigungsfirmen (Treppen- und Gebäudereinigung)
  • Gartenpflege und -gestaltung durch einen Gartenbetrieb
  • Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes
  • Hausmeisterservice durch eine externe Firma

Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.

Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".