Feldhilfe: (2023) Wohngeld, Hartz IV, Sozialhilfe Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Wohngeld, Hartz IV, Sozialhilfe Wenn Sie Wohngeld, Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an. Die Angabe ist für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens erforderlich.