Sie haben Mahlzeiten erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber oder - auf dessen Veranlassung - ein Dritter Sie zum Essen eingeladen hat. Ihnen wurde also eine Mahlzeit gestellt, weswegen die Verpflegungsmehraufwendungen dann entsprechend zu kürzen sind.
Beispiel 1: Sie nehmen auf Wunsch Ihres Arbeitgebers an einem Weiterbildungsseminar teil. In der Tagungspauschale ist bereits ein Mittagessen enthalten.
Beispiel 2: Sie sind auf einer Dienstreise, und in der Hotelrechnung ist das Frühstück enthalten.
Der Verpflegungsmehraufwand ist dann entsprechend zu kürzen. Für die Ermittlung des Kürzungsbetrags gelten folgende Prozentsätze:
für ein Frühstück 20 %
für ein Mittagessen 40 %
für ein Abendessen 40 %
Diese Prozentsätze beziehen sich immer auf den Verpflegungspauschbetrag für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden.
Da der Tagespauschbetrag für Deutschland insgesamt 28 Euro beträgt, ergeben sich hieraus folgende Kürzungsbeträge:
für ein Frühstück: 5,60 Euro
für ein Mittagessen: 11,20 Euro
für ein Abendessen: 11,20 Euro
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