Nutzen Sie die Schnellerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten, wenn Sie die Werte bereits in einer separaten Aufstellung vorliegen haben, z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Hinweis: Über die Schnellerfassung können Sie nur Verpflegungsmehraufwendungen im Inland erfassen. Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Wenn Sie Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland geltend machen wollen, nutzen Sie daher die Einzelerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten.
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