Feldhilfe:
(2023)
Erwirtschafteten Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
(Anlage V)
Wählen Sie "ja", wenn Sie in 2023 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.
Im Bereich Vermietung und Verpachtung erklären Sie Einkünfte aus:
- einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung,
- einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden,
- allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften,
- Untervermietung von gemieteten Räumen,
- allen unbebauten Grundstücken (z. B. Parkplatz), anderem unbeweglichen Vermögen(z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Geschäftseinrichtung)
- sowie aus Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte.
Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von SteuerGo standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.