Feldhilfe: (2023) Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP) Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP) Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern lt. Zeile 52 Ihrer Steuerbescheinigung.