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Feldhilfe: (2023) Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)
Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)
Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)
Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)

Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern lt. Zeile 52 Ihrer Steuerbescheinigung.