Tragen Sie hier den Buchwert eines Anlageguts zum Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ein.
Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes, wie er in Ihren Aufzeichnungen steht. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstandes abzüglich der bisherigen Abschreibungen.
Zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, am 01.01.2023, entspricht der Buchwert in der Regel den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da noch keine Abschreibungen vorgenommen wurden. Abschreibungen reduzieren den Buchwert im Laufe der Zeit, um den Wertverlust des Guts darzustellen.
Hinweis: Der "Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist immer der 01.01.2023.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware