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Feldhilfe: Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2019

Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 50 % (in Altfällen: 40 %) der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).