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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: abzüglich steuerfreier Arbeitslohn nach deutschem Recht

Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerpflichtig und nach deutschem Recht steuerfrei sind, geben Sie diese hier an.

Hierzu gehört nicht der steuerfreie Arbeitslohn nach DBA oder ATE.