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Feldhilfe: Sterbedatum (falls verstorben)
Sterbedatum (falls verstorben)

Das Sterbedatum wird in der Einkommensteuererklärung angegeben, wenn die steuerpflichtige Person im laufenden Steuerjahr verstorben ist. Das hat folgende Gründe:

Ende der Steuerpflicht: Die Steuerpflicht der verstorbenen Person endet mit dem Tag des Todes. Im Todesjahr müssen die Einkünfte bis zum Todestag versteuert werden. Daher ist eine genaue Aufschlüsselung der Einkünfte und eine separate Steuerberechnung für das Todesjahr erforderlich.

Die Erben oder ein Nachlassverwalter sind verpflichtet, für die verstorbene Person eine Steuererklärung abzugeben, wenn diese zuvor zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Die Angabe des Sterbedatums ist entscheidend, um die Steuererklärung korrekt fortzusetzen und abzuschließen.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Todesfalles das Finanzamt in der Regel Nachfragen stellen oder zusätzliche Informationen anfordern wird, um die steuerliche Situation präzise zu klären. Aus diesem Grund ist es ratsam, sämtliche Unterlagen zur Erbschaft bereitzuhalten.