Geben Sie den Grund für die geleisteten Zahlungen (Aufwendungen) und das Datum der erstmaligen Zahlung an.
Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.
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