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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Wählen Sie hier aus, wie viele Arbeitstage pro Woche Sie regelmäßig an der ersten Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet gearbeitet haben.

Die Anzahl der Arbeitstage dient dem Finanzamt dazu, die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu überprüfen.

Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) sind bei einer:

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Die Angabe dient SteuerGo nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.

Die Regel, dass 230 oder gar 280 Arbeitstage pro Jahr vom Finanzamt akzeptiert werden, gilt seit der Corona-Pandemie und der Homeoffice-Regelung nicht mehr ohne Weiteres! Viele Finanzämter fordern Arbeitgeberbescheinigungen über die tatsächlich im Betrieb oder der Behörde verbrachten Arbeitstage an.