Wenn die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden lebt, können Sie pro Monat 909 Euro ohne Nachweis geltend machen. Wählen Sie in diesem Fall "ja" aus.
Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese Aufwendungen werden als Naturalunterhalt (u. a. Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) bezeichnet, die Ihnen aus sittlicher Verpflichtung entstehen.
Lebt z. B. Ihr Kind, für das Sie kein Kindergeld mehr erhalten, weiterhin bei Ihnen und wird so unterstützt wird, können Sie Naturalunterhalt geltend machen. Dies ist auch der Fall bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware