Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb steuerfreie Sanierungserträge erzielt haben, wählen Sie "ja" aus.
Sanierungserträge nach § 3a EStG sind (steuerfreie) Betriebseinnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Sanierungserträge müssen entsprechend auch in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) als steuerfreie Betriebseinnahmen erklärt werden. Begünstigt sind neben einem Ertrag aus der Sanierung eines Unternehmens insbesondere auch die Schuldenbefreiung.
Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
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