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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie jemandem Geld als dauernde Last gezahlt?

Wählen Sie Ja, wenn Sie einer dritten Person Zahlungen in Form einer dauernden Last gezahlt haben.

Dauernde Lasten sind regelmäßige monatliche Zahlungen, die jederzeit in der Höhe angepasst werden können, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern. Die Höhe der Zahlung kann sich z.B. nach dem Gewinn des übertragenen Unternehmens richten.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Wichtig: Die Absetzbarkeit von dauernden Lasten hängt vom Datum des Vertrages ab. Seit dem 1.1. 2008 ist die Unterscheidung zwischen dauernden Lasten und Renten entfallen. Versorgungsleistungen sind jetzt stets "Dauernde Lasten". Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden. Das bedeutet:

  • Der Übernehmer darf die Versorgungsleistungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG).
  • Der Übergeber muss die Versorgungsleistungen in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).