Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
					  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Klicken Sie auf den Button "Anlage EÜR", um die Einnahmenüberschussrechnung zu bearbeiten.
Seit 2005 ist die Einnahmenüberschussrechnung standardisiert (§ 60 Abs. 4 und § 84 Abs. 3c EStDV). Das bedeutet: Einnahmenüberschussrechner müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.