Feldhilfe: (2023) Haben Sie Veräußerungsverluste erlitten? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Haben Sie Veräußerungsverluste erlitten? Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsverluste nach § 16 EStG angefallen sind. Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsverluste werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt. Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.