Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Veräußerungsgewinn

Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG angefallen sind.

Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsgewinne werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.