Tragen Sie hier den Prozentsatz ein, der für die degressive Abschreibung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung geltend gemacht wird.
Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Zeitpunkt des Bauantrags (im Herstellungsfall) oder dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Vertrags (im Anschaffungsfall).
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