Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
			Nebenkosten		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen (Stichwort: Umlagen, laufende Betriebskosten) in die Steuererklärung einfließen.
Auf der Seite "Nebenkosten" können Sie daher u.a. folgende Aufwendungen erfassen:
- Grundsteuer
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Hausbeleuchtung
- Heizung
- Warmwasser
- Schornsteinreinigung
- Hausversicherungen
- Hauswart
- Treppenreinigung
- Fahrstuhl