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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere

  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Türen
  • Austausch der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Bodenfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen