Feldhilfe: (2023) Unterliegen die Bezüge dem Teileinkünfteverfahren? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Unterliegen die Bezüge dem Teileinkünfteverfahren? Wenn die Unterhaltsleistungen dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie Ja.