Wenn das Kindergeld rechtswirksam übertragen und ausgezahlt wurde, geben Sie hier "ja" an.
Kindergeld bekommt immer nur ein Erwachsener aufs Konto überwiesen – also in der Regel Mutter oder Vater.
Beispiel: Ursula und Martin haben zwei gemeinsame Kinder. Die Ehe scheitert, Martin zieht aus und die Kinder bleiben bei Ursula. Ursula bekommt monatlich Kindergeld in Höhe von: 250 Euro + 250 Euro = 500 Euro.
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