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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Aufteilung: Behinderten- / Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Sie können hier angeben, in welchem Verhältnis der Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.

Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Behinderten-Pauschbetrag (50 %) zu.

Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags einigen.