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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Staat

Wenn Ihr Kind sich im Ausland aufgehalten hat, geben Sie an, in welchem Land es wohnte.

Wichtig: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, werden ggf. die Freibeträge für Kinder gekürzt.