Feldhilfe: (2023) Art des Kindschaftsverhältnisses Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Art des Kindschaftsverhältnisses Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen an: Leibliches Kind / Adoptivkind: Biologisches oder adoptiertes Kind mit rechtlichem Kindschaftsverhältnis. Pflegekind: Kind in Ihrem Haushalt ohne Adoption, aber mit familienähnlichem Verhältnis. Enkelkind / Stiefkind (kein Kindschaftsverhältnis): Enkel- oder Stiefkind ohne rechtliches Kindschaftsverhältnis.