Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
			Art des Kindschaftsverhältnisses		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen an:
- Leibliches Kind / Adoptivkind: Biologisches oder adoptiertes Kind mit rechtlichem Kindschaftsverhältnis.
 
- Pflegekind: Kind in Ihrem Haushalt ohne Adoption, aber mit familienähnlichem Verhältnis.
 
- Enkelkind / Stiefkind (kein Kindschaftsverhältnis): Enkel- oder Stiefkind ohne rechtliches Kindschaftsverhältnis.