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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Bestand das Kindschaftsverhältnis noch im Jahr 2023?

Wählen Sie "ja" aus, wenn das Kindschaftsverhältnis zu dem anderen Elternteil im Jahr 2023 bestand.

Wichtig: Kennen Sie den aktuellen Aufenthaltsort des anderen Elternteils nicht, ist die Angabe des Namens ausreichend. Eine Adresseingabe ist nicht erforderlich