Es besteht für Sie als zulagenberechtigte Person die Möglichkeit, bereits gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages zu erklären, dass Sie eine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge nicht wünschen und auf den Sonderausgabenabzug verzichten.
Wenn Sie diese Verzichtserklärung gegenüber dem Anbieter des Altersversorgungsvertrages abgegeben haben, wählen Sie hier "ja aus.
Hinweis: Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Wenn Sie sich für den Verzicht entscheiden, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen und die individuelle Situation sorgfältig prüfen.
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