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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) 22. a) Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 22. a) Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22. a):

"Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen >Altersvorsorge".