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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 2. Anzahl U

Tragen Sie hier die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn ein, die Ihnen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Anzahl "U" (=Unterbrechungen) bescheinigt wurden (zulässige Werte: 1–99).

Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber jeweils mit dem Großbuchstaben "U" (für Unterbrechungen) zu bescheinigen, wenn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Steuerfreie Zahlungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld sind keine Unterbrechung und werden nicht ausgewiesen.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.

Nummer 2 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"