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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Verpflegungsmehraufwendungen

Übersteigen die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.

Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.