Feldhilfe:
(2021)
Gehörte Maria das ganze Jahr 2021 zu Ihrem Haushalt?
Geben Sie bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte.
Wichtig: Das Kind gehört auch dann zu Ihrem Haushalt, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn Sie zusammen mit dem Kind z.B. bei den Eltern oder Schwiegereltern gelebt haben. Außerdem kann ein Kind auch zu mehreren Haushalten gehören, z.B. wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt.
Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen oder auch ggf. den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Anspruch zu nehmen.
Gehörte das Kind nicht zu Ihrem Haushalt werden die Kinderbetreuungskosten in der Regel nicht vom Fiskus anerkannt.