Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronisch geregelte Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz.
Die nachfolgende Liste weist typische förderfähige Maßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung aus:
Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik,
Systemtechnik für den Datenaustausch,
Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme,
Energiemanagementsysteme, Einregulierung,
notwendige Elektroarbeiten für die Umsetzung der Maßnahme.
Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.
Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.
Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.
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