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Feldhilfe: (2021) Erneuerung der Heizungsanlage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Erneuerung der Heizungsanlage

Die Erneuerung der folgenden Heizungsanlagen ist steuerlich gefördert:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Gasbrennwerttechnik ("Renewable Ready")
  • Hybridanlagen
  • Brennstoffzellen
  • Mini-Kraft-Wärmekopplung–Mini KWK (Blockheizkraftwerke
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.