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Feldhilfe: (2021) Wärmedämmung von Geschossdecken

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wärmedämmung von Geschossdecken

Bei der Wärmedämmung von Geschossdeckenwerden der erstmalige Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fällt u.a. die Dämmung der

  • obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
  • Kellerdecken,
  • Decken zu unbeheizten Räumen
  • Geschossdecke nach unten gegen Außenluft
  • Bodenflächen gegen Erdreich

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.