Geben Sie hier den Grad der Behinderung (GdB, max. 100) an.
Hat sich der Grad Ihrer Behinderung im Veranlagungsjahr 2021 verändert, geben Sie den höchsten Grad der Behinderung an, der vorgelegen hat.
Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Schwerbehindertenausweis oder
Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder
Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5
Ist bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt worden, dürfen Sie den Nachweis der Behinderung durch den Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung oder - bei Beamten, die Unfallruhegeld beziehen - durch einen Bescheid ihrer Behörde erbringen.
Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag durch SteuerGo ermittelt.
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