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Feldhilfe: (2021) Ausschüttungen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Auslands-Immobilienfonds beträgt 80 %.

Als Auslands-Immobilienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in ausländische Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften investieren.

Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Barausschüttungen,
  • Wiederanlage der Erträge,
  • Sachausschüttungen sowie
  • Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.