Feldhilfe:
   		  		    (2021)		  
			Zeile 6  Ausschüttungen aus  Immobilienfonds vor Teilfreistellung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Immobilienfonds beträgt 60 %.
Als Immobilienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
 
- Wiederanlage der Erträge,
 
- Sachausschüttungen sowie
 
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.