Tragen Sie hier die Summe der steuerfrei erhaltenen Erstattungen, z. B. durch Arbeitgeber, ein.
Zahlungen, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden und der Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern dienen, sind steuerfrei. Die Unterbringung und Betreuung kann in einem Kindergarten oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgen.
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