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Feldhilfe: (2021) Anschaffungs- und Herstellungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Anschaffungs- und Herstellungskosten

Geben Sie hier die Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, den Sie beim Erwerb des Grundstücks bzw. des grundstückgleichen Rechts gezahlt haben.

Zu den Herstellungskosten gehören u.a. die Aufwendungen für Bauunternehmen und Architekten.

Zu den Anschaffungskoten gehören typischerweise alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes in Verbindung stehen. Dazu gehören u.a. der Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude, die Anwalts- und Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.