Feldhilfe:
(2021)
Hatten Sie Aufwendungen für Pflege und Betreuung von Angehörigen und/oder wollen Sie den Pflege-Pauschbetrag beantragen?
Wählen Sie Ja, wenn Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen wollen oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Jahr 2021 hatten.
Wer ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.
Für Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen oder/und als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.