Geben Sie hier den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn an.
Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, geben Sie diese hier an.
Hierzu gehört nicht der steuerpflichtige Arbeitslohn nach DBA oder ATE.
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