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Feldhilfe: (2021) 14 Verluste aus Termingeschäften

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 14 Verluste aus Termingeschäften

Erfassen Sie hier die nicht ausgeglichenen Verluste aus Termingeschäften lt. Zeile 14 Ihrer Steuerbescheinigung.

Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien bis zur Höhe von 20.000 Euro verrechnet werden.

Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn oder verrechenbare Einkünfte verbleiben.

Wichtig: Liegt Ihnen keine (Steuer-)Bescheinigung Ihres Kreditinstituts vor, sind die Verluste aus den Abrechnungsunterlagen des Kreditinstituts / der Depotbank zu entnehmen. Auf Anforderung des Finanzamts sind die angefallenen Verluste durch eine (Steuer-)Bescheinigung oder die Abrechnungsunterlagen nachzuweisen.