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Feldhilfe: (2021) Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen

Geben Sie hier die im Jahr 2021 gezahlte Beitragsanteile abzüglich erstatteter Beiträge für Zusatzversicherungen und Wahlleistungen ein. Darunter fallen alle Beiträge für Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung/Basisabsicherung hinausgehen.

Darunter fallen Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen wie z.B.

  • Einbettzimmer,
  • Chefarztbehandlung,
  • Zahnersatzversicherung,
  • Heilpraktiker,
  • Krankentagegeld- oder
  • Krankengeldversicherung.

Die Eingabe wird in Zeile 36 der "Anlage Vorsorgeaufwand" übertragen.