Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2021 höchstens bis zu 9.744 Euro steuerlich abzugsfähig.
Begünstigt sind:
Eltern und Großeltern
Kinder und Enkelkinder
Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.
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